Datenschutz-Lösungen für Unternehmen ab 20 Beschäftigte
Wir lassen Sie mit Ihrer Verantwortung nicht allein

Genervt vom Thema Datenschutz? Auch, weil es Geld kostet? Stimmt. Schon allein eine fehlende Antwort auf ein Auskunftsersuchen der Datenschutzbehörde wurde bereits mit 2.000 Euro Bußgeld belegt. Eine unzulässige Cookie-Nutzung gar mit 10.000 Euro. Das Thema Datenschutz zu ignorieren, wird Ihnen somit nicht helfen. Als KMU sind Sie verpflichtet, die Datenschutz-Gesetze einzuhalten – und einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert Bußgelder und Sanktionen. Und begibt sich in eine gefährliche Spirale.

Sie möchten sich trotzdem nicht andauernd mit dem Thema Datenschutz beschäftigen, weder inhaltlich noch personell oder finanziell? Doch bisher ist Ihnen noch keine gute Lösung eingefallen, wie Sie die große Verantwortung wuppen können? Dann sollten wir uns sprechen und gemeinsam die für Sie beste Lösung finden!

Dem Gesetzgeber ist es egal, ob Sie einen entsprechend qualifizierten Beschäftigten aus Ihrer Firma berufen oder einen externen Datenschutzbeauftragten. Für Sie gibt es zwischen den beiden Varianten jedoch Unterschiede: Im ersteren Fall sind Sie ganz allein für alles verantwortlich. Treffen Sie Ihre Entscheidung deshalb bewusst. Wir beraten und unterstützen Sie gern. Zum Beispiel mit einem Rundum-sorglos-Datenschutz-Paket.

Gesetze und Pflichten für KMUs
Rechtliche Grundlagen im Datenschutz

In Deutschland ist der Datenschutz durch verschiedene Vorschriften und zwei Gesetze geregelt: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das deutsche BDSG ergänzt die Regelungen der europäischen DSGVO und konkretisiert sie. Am Ende sind es also beide Gesetze zusammen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde oder Einrichtung regeln. So haben Sie beispielsweise technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Partner umzusetzen – und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.

Das sollten Sie beachten
Besonderheiten bei KMUs

Das passiert, wenn Sie die DSGVO ignorieren

Niemand würde auf die Idee kommen, den Wasserhahn der Badewanne aufzudrehen und zu ignorieren, dass das Wasser überläuft. Schließlich wissen wir alle, welche Schäden daraus resultieren können. Beim Datenschutz allerdings sind viele Unternehmen weitaus „entspannter“. Sie ignorieren die DSGVO und hoffen darauf, dass es niemand merkt. Doch das kann weitaus mehr Konsequenzen haben, als zunächst gedacht: Bußgelder sind das eine. Ein Imageverlust bei Ihren Kunden und Partnern das andere. Sie möchten es besser machen?

Die Lösung:

Buchen Sie einfach das für Sie passende adverit-Datenschutz-Paket! Damit sind Sie rundum auf der sicheren Seite.

Interner Datenschutzbeauftragter

Sie können in Ihrem Unternehmen jederzeit einen internen Datenschutzbeauftragten einsetzen. Sofern er alle Voraussetzungen erfüllt und keine Interessenskonflikte mit seiner Position im Unternehmen bestehen. Doch was passiert, wenn Ihr interner Datenschutzbeauftragter im Urlaub oder krank ist? Wer kümmert sich dann um den Datenschutz? Wer meldet Datenpannen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Behörde? Wer greift vorausschauend ein, wenn Maßnahmen nicht korrekt umgesetzt werden?

Ihre Alternative:

Buchen Sie einfach das für Sie passende adverit-Datenschutz-Paket! So haben Sie in jeder Datenschutz-Situation die Kontrolle.

Unsere Leistungen
Schritt für Schritt zur Datenschutz-Konformität

Die Verantwortung für den Datenschutz sollte keine Belastung sein. Im Gegenteil: Die Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften bringt sogar einiges an Vorteilen mit sich! Von der Abwendung von Bußgeldern einmal ganz abgesehen, schafft ein funktionierendes Datenschutz-Managementsystem Handlungssicherheit und Vertrauen – und sichert die Zukunft Ihres Unternehmens.

Legen Sie den Datenschutz deshalb in professionelle Hände und freuen Sie sich darauf, in kurzer Zeit allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Wir sind beim Datenschutz von A bis Z für Sie da.

Gern können Sie unsere Leistungen einzeln buchen wie z. B.

  • Status-Check zur Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften

  • Erstellung Ihres individuellen Datenschutz-Konzeptes

  • Umfassende Datenschutz-Dokumentation

  • Individuelle Datenschutz-Beratung

  • Rechtssichere Datenschutzerklärung

  • Umsetzung erforderlicher Maßnahmen

  • Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Schulung Ihrer Beschäftigten zum Umgang mit personenbezogenen Daten

  • Schulung von Datenschutzverantwortlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Alternativ bieten wir Ihnen ein auf Ihre Unternehmensgröße abgestimmtes Datenschutz-Paket zum kleinen Preis!

Ihr Datenschutz-Check

Wie sicher sind Sie, dass Sie sicher sind? Machen Sie jetzt den adverit-Datenschutz-Check – und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick! In nur 2 Minuten. Ganz einfach. Und natürlich kostenfrei.

Rechtssichere Datenschutz-Pakete
Optimaler Datenschutz für alle Anforderungen

In jeder Lage bestens beraten: Wählen Sie einfach das für Ihr Unternehmen passende Datenschutz-Paket und profitieren Sie von unserer Expertise als Datenschutz-Spezialisten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG – und zwar genau in dem von Ihnen gewünschten Umfang. So sind Sie vor Fehlern jeglicher Art geschützt – und sicher vor empfindlichen Strafen.

Datenschutz-Paket
Business

250 €
monatlich

  • Unternehmen 20-50 Beschäftigte
  • inkl. 4 Std. Beratung/Jahr

Datenschutz-Paket
Professional

350 €
monatlich

  • Unternehmen > 50 Beschäftigte
  • inkl. 6 Std. Beratung/Jahr

Datenschutz-Paket
Enterprise

500 €
monatlich

  • Unternehmen > 100 Beschäftigte
  • inkl. 8 Std. Beratung/Jahr

Kostenfreie Datenschutz-Erstberatung

Sie würden gern mehr zu Ihren Datenschutz-Pflichten wissen? Oder möchten sich unsere Datenschutz-Pakete konkret vorstellen lassen? Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Gesprächstermin mit uns! Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen Rede und Antwort.

FAQ
Ihre Fragen zum Datenschutz für KMUs

  • Wer ist in meinem Unternehmen für den Datenschutz zuständig?

    Verantwortlich für den Datenschutz ist immer die Geschäftsführung oder der Vorstand. Zuständig für die Umsetzung kann, je nach Unternehmensgröße (ab 20 Beschäftigte) und Komplexität, auch ein Datenschutzbeauftragter sein. So oder so müssen auch alle Beschäftigten darauf achten, dass personenbezogene Daten sicher und gemäß den Datenschutzgesetzen behandelt werden.

  • Der Datenschutz ist wichtig, um das Recht auf Privatsphäre und persönliche Freiheit zu schützen und um zu verhindern, dass personenbezogene Daten missbräuchlich genutzt werden.

  • Der Begriff erklärt sich praktisch von selbst: Es sollten nur diejenigen personenbezogenen Daten gesammelt werden, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich benötigt werden.

Infos
Das Wichtigste für Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten auf einen Blick

Wissen schadet nur dem, der es nicht hat. Wir haben Ihnen deshalb viele nützliche Informationen, Tipps und Checklisten rund um den Datenschutz zusammengestellt. Suchen Sie sich gern genau die Informationen heraus, die für Sie und Ihr Unternehmen förderlich sind.

Whitepaper

Sie wüssten gern mehr über das Thema Datenschutz? Laden Sie sich gern eines unserer Whitepapers herunter. Sie sind informativ, übersichtlich und kompakt aufbereitet.

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Checklisten

Erfüllt Ihr Unternehmen die Mindestanforderungen der DSGVO? Bearbeiten Sie das Thema Datenschutz effizient? Diese und weitere Fragen können Sie sich mit unseren Checklisten ganz leicht selbst beantworten.

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Glossar

Was sind nochmal personenbezogene Daten besonderer Kategorien? Was bedeutet Pseudonymisierung? Worauf bezieht sich das Widerrufsrecht? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe, die Sie kennen müssen.

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Kontakt
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adverit compliance GmbH & Co. KG

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Wählen Sie einen Betreff und senden Sie uns zu dem gewählten Thema eine Anfrage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden. Alternativ können Sie uns auch anrufen unter +49 40 271 44 940 oder direkt einen Termin vereinbaren: Zur Terminvereinbarung

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