adverit – Datenschutzexperte und juristischer Berater
So reagieren Sie am besten auf Bußgeldbescheide

Bußgeldbescheide sind nie schön. Im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen können Sie für Ihr Unternehmen allerdings besonders belastend sein. Der finanzielle Aspekt an sich ist schon herausfordernd genug. Weitaus nachhaltiger könnten jedoch die Auswirkungen auf Ihr Image und das Vertrauen Ihrer Kunden sein. Doch was tun, wenn der Bußgeldbescheid schon auf dem Tisch liegt? Dann sollten Sie sich auf professionelle Hilfe verlassen. Auf Experten, die z. B. die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und Sie so dabei unterstützen, mögliche Strafen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Ob und in welcher Höhe Sie bei einem Datenschutz-Verstoß einen Bußgeldbescheid bekommen, hängt von der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde ab. Sie bewertet und ahndet Datenschutz-Verstöße und versendet dann den Bescheid. Die meisten Verstöße betreffen die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitung. Nicht selten geht es jedoch auch um die Erfüllung der Informationspflichten und die Rechte der betroffenen Personen.

Tatsächlich können selbst kleine Datenschutz-Verstöße hohe Bußgelder zur Folge haben. Egal, ob sie fahrlässig oder vorsätzlich vorgenommen wurden. Sie sollen abschreckend wirken und dazu beitragen, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern. Und wenn es hart auf hart kommt, sind auch Schadenersatzansprüche durch den oder die Betroffenen möglich. Da rechnet es sich in jedem Fall, einen Datenschutz-Experten wie adverit an der Seite zu haben.

Das können wir für Sie tun

  • Unsere erfahrenen Datenschutz-Experten prüfen Ihren Bußgeldbescheid und die darin enthaltenen Vorwürfe auf ihre Rechtmäßigkeit. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die Umstände des Verstoßes, zum Beispiel das Ausmaß der Datenpanne.

  • Sobald wir uns ein Bild gemacht haben, erläutern wir Ihnen den Sachverhalt und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

  • Sollte der Bußgeldbescheid unrechtmäßig oder nichtig sein, legen wir in Ihrem Namen Einspruch gegen ihn ein. Hierbei ist es elementar wichtig, alle Fristen und Formalitäten einzuhalten.

  • Falls der Einspruch abgelehnt wird und es zur Gerichtsverhandlung kommt, unterstützen unsere Juristen Sie kompetent und engmaschig bei der Verteidigung.

  • Damit Ihnen derselbe Fehler nicht noch einmal unterlaufen kann, leiten wir aus Ihrem Bußgeldbescheid praktische Maßnahmen ab oder übernehmen alternativ das Management des gesamten Datenschutzes für Sie.

Hier ist Schnelligkeit gefragt
Was tun bei einer Datenschutz-Panne?

Sobald Sie einen Datenschutz-Verstoß vermuten, sollten Sie diesen bei Ihrem internen oder externen Datenschutzbeauftragten melden. Er hat die Information unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden) nach Auftreten des Datenschutz-Verstoßes an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde, den Landesbeauftragten für Datenschutz weiterzuleiten. Sie haben keinen Datenschutzbeauftragten? Dann wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde!

Denken Sie auch daran, schnellstmöglich die betroffene Person bzw. die betroffenen Personen zu informieren!

Das muss Ihre Meldung zum Datenschutz-Verstoß enthalten

  • Eine Beschreibung der Art des Verstoßes (der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten)

  • Die Kategorie, zu der die betroffenen personenbezogenen Daten gehören

  • Die Anzahl der betroffenen Personen, so genau wie möglich

  • Die Anzahl der betroffenen Datensätze, so genau wie möglich

  • Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten (oder Datenschutzverantwortlichen in Unternehmen < 20 Beschäftigte)

  • Eine Beschreibung der möglichen Folgen des Verstoßes

Kostenfreie Datenschutz-Erstberatung

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FAQ
Ihre Fragen zu Bußgeldern bei Datenschutzverstößen

  • Wie hoch können die Strafen bei Datenschutzverstößen sein?

    Die Strafen können je nach Schwere des Verstoßes und Größe des Unternehmens laut Bußgeldkatalog der DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweit erwirtschafteten Jahresumsatzes betragen. Je nachdem, welcher Betrag höher ist.

  • Grundsätzlich alle – vom Verstoß gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Nichteinhaltung des Rechts auf Berichtigung oder des Widerspruchsrechts bis zum Verstoß gegen die Bestimmungen zur Datenschutz-Folgenabschätzung oder einer fehlenden Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

  • Indem Sie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes umsetzen – und Ihre Beschäftigten für den Datenschutz sensibilisieren.

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Alles Wichtige zum Datenschutz auf einen Blick

Wissen schadet nur dem, der es nicht hat. Wir haben Ihnen deshalb viele nützliche Informationen, Tipps und Checklisten rund um den Datenschutz zusammengestellt. Suchen Sie sich gern genau die Informationen heraus, die für Sie und Ihr Unternehmen förderlich sind.

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Was sind nochmal personenbezogene Daten besonderer Kategorien? Was bedeutet Pseudonymisierung? Worauf bezieht sich das Widerrufsrecht? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe, die Sie kennen müssen.

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