Wir starten dort, wo andere aufgeben

Gerade wenn es kompliziert wird, spielen wir unsere Kompetenz aus. Zum Beispiel bei personenbezogenen Daten besonderer Kategorien: Ob Arzt, Therapeut, Steuerberater & Co. – wir sind vertraut mit Ihren Datenschutz-Besonderheiten.
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Wir vereinen Compliance, Legal und Academy

Setzen Sie auf das Fachwissen von Experten aus vielen Fachbereichen! Unsere Juristen beraten Sie, wenn ein Bußgeld droht. Und unsere Datenschutz-Experten schulen Ihre Beschäftigten – und sogar Ihren Datenschutzbeauftragten.
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Von Datenschutzerklärung bis externer Datenschutzbeauftragter
adverit – Ihr Datenschutz-Experte aus Hamburg

Sie wünschten sich, es gäbe einen Datenschutzeinfachmacher? Diesen Wunsch können wir Ihnen erfüllen. Ganz egal, ob Sie Freiberufler oder kleiner Betrieb, mittelständische Firma oder internationaler Konzern, Praxis oder Kanzlei sind. Als Datenschutzexperten mit Revisions-Know-how aus Hamburg unterstützen wir Sie auf höchstem Niveau und stellen uns voll und ganz auf Ihre Strukturen ein. Interdisziplinär. Praxisnah. Weltweit.

Endlich Klarheit!

Ganz egal, welchen Status Ihr Datenschutz heute hat: Wir steigen gern und mühelos in jeden Step und in jede Situation ein! Das ist der Vorteil, den Ihnen unsere Spezialisten bieten können. Unser Vorgehen: Wir beurteilen den aktuellen Stand, schätzen den potenziellen Handlungsbedarf und setzen uns mit Ihnen zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Kostenlos und unverbindlich. Auf die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgestimmt. So erhalten Sie Klarheit und können Ihre Entscheidungen auf einer sicheren Basis treffen. Kurz gesagt: Wir kümmern uns. Um alles.

Endlich sicher!

Haben Sie’s gewusst? Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Maßgaben der DSGVO kann ein Bußgeld von bis zu 4 % Ihres (weltweit) erzielten Umsatzes fällig werden bzw. bis zu 20.000.000 Euro – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Davor sind Sie geschützt, sobald Sie sich auf unser Expertenteam verlassen. In Hamburg, ganz Deutschland und sogar weltweit. So wie übrigens in allen Bereichen der Compliance, vielen weiteren Rechtsbereichen mit der adverit Legal und im Rahmen unserer Fortbildungen in der adverit Academy. Dort bilden wir übrigens auch Datenschutzbeauftragte aus – gibt es eine bessere Qualifikation?

Ihr Datenschutz-Check

Wie sicher sind Sie, dass Sie sicher sind? Machen Sie jetzt den adverit-Datenschutz-Check – und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick! In nur 2 Minuten. Ganz einfach. Und natürlich kostenfrei.

Ihre Vorteile
9 Gründe für Datenschutz mit adverit

  • Rundum versiert: Ob zertifizierte Datenschutzbeauftragte, CDPSE™, ISO 27001 Lead Auditoren oder CISA™ mit Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSIG (KRITIS-V) – unseren Datenschutz-Experten macht niemand etwas vor. Sie sind erfahrene Revisoren und Juristen, die sich für Sie einsetzen.

  • Ganz egal, wo und womit Sie tätig sind: Wir können den Datenschutz von jedem nationalen und internationalen Unternehmen prüfen und bewerten. Für alle Niederlassungen bzw. den Datenaustausch mit Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

  • Damit keine Frage offen bleibt: Wir kennen alle Datenschutzgesetze weltweit, haben sie miteinander verglichen und ausgewertet. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Websites, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen etc. in jedem Land der Welt rechtssicher gültig sind. Auf Basis des größten gemeinsamen Nenners.

  • Doppelt hält besser: Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Datenschutzbeauftragter alles richtig macht? Wir prüfen die Arbeit Ihres betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten. Diskret und unabhängig.

  • Anderen weit voraus: Wir haben eigens für die von uns betreuten Unternehmen ein modernes Datenschutz-Kontrollsystem entwickelt, das seine Effektivität bereits mehrfach im Praxiseinsatz bewiesen hat. Auch schon bei Firmen mit knapp 40.000 Beschäftigten weltweit.

  • Immer gut für die Extra-Meile: Involvieren Sie uns bei komplizierten Sachverhalten. Wir setzen gern dort an, wo die meisten Datenschutzbeauftragten bereits überfragt sind.

  • Investition in die Zukunft: Datenschutz ist ein dynamischer Prozess, in den wir uns einbringen. Deshalb sind wir in verschiedenen Gremien und gestalten die Entwicklung der Standards mit.

  • Immer aktuell: Jede Änderung und Entscheidung, die im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen steht, wird von uns registriert und proaktiv in unser Leistungsangebot integriert.

  • Sichtbarer Vertrauensbonus: Mit einem Abonnement eines unserer Datenschutz-Pakete samt fertig umgesetztem Datenschutz-Konzept erhalten Sie das adverit-Datenschutz-Siegel. So zeigen Sie Ihren Kunden auf den ersten Blick, dass Datenschutz bei Ihnen eine wichtige Rolle spielt.

Rechtssichere Datenschutz-Pakete
Optimaler Datenschutz für alle Anforderungen

Datenschutz im Paket: Gehen Sie mit gutem Gefühl Ihrer täglichen Arbeit nach – und lassen Sie uns das Thema Datenschutz managen. Mit unseren Datenschutz-Paketen sind Sie dauerhaft abgesichert und profitieren von unserer Expertise als Datenschutz-Spezialisten. Jeden Tag.

Datenschutz-Paket
Business

250 €
monatlich

  • Unternehmen 20-50 Beschäftigte
  • inkl. 4 Std. Beratung/Jahr

Datenschutz-Paket
Professional

350 €
monatlich

  • Unternehmen > 50 Beschäftigte
  • inkl. 6 Std. Beratung/Jahr

Datenschutz-Paket
Enterprise

500 €
monatlich

  • Unternehmen > 100 Beschäftigte
  • inkl. 8 Std. Beratung/Jahr

Individuell auf Ihre Anforderungen eingestellt
Unsere Datenschutz-Leistungen für Sie

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen und begleiten Sie bei der Einführung und Aufrechterhaltung einer sicheren Datenschutz-Infrastruktur. Wählen Sie einfach eine der nachfolgenden Leistungen oder buchen Sie sich Ihr Rundum-sorglos-Angebot mit unseren passgenauen Datenschutz-Paketen.

Kostenfreie Datenschutz-Erstberatung

Sie möchten wissen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen oder was Sie tun können, um beim Thema Datenschutz alles richtig zu machen? Buchen Sie gern unsere Datenschutz-Erstberatung. Wir beraten Sie hier kostenfrei zu allen grundlegenden Fragen.

Auf alles vorbereitet
Datenschutz für Ihr Unternehmen

Sie möchten einen Überblick über Ihren Datenschutz-Status? Sie würden uns gern als externen Datenschutzbeauftragten engagieren, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein? Sie haben Fragen zum Datenschutz in Ihrer Branche? Was es auch sei: Wir nehmen uns Zeit für Sie und sind jederzeit für Sie da.

Datenschutz für Unternehmen ab 20 MA

Für Unternehmen >= 20 Beschäftigte

Unternehmen ab 20 Beschäftigten müssen nach BDSG und DSGVO verpflichtend einen betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wir stellen sicher, dass Sie einen adverit-Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite haben, der sich mit allen Eventualitäten auskennt.

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Datenschutz für Unternehmen < 20 MA

Für Unternehmen < 20 Beschäftigte

Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, die keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorie verarbeiten, brauchen keinen betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten. Das scheint erst mal etwas Gutes zu sein. Doch auf der anderen Seite sind Sie dadurch besonders gefordert, weil sich häufig niemand für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen zuständig fühlt. Wir übernehmen das gern für Sie.

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Gesundheitswesen

Für Ärzte und Therapeuten

Der Datenschutz in Arztpraxen und Physiotherapiepraxen, Tageskliniken, Krankenhäusern und Ärztehäusern war schon immer ein sensibles Thema – und ist es heute noch viel mehr. Schließlich handelt es sich bei Patientendaten um besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 Abs. 1 der DSGVO. Wir kennen uns mit personenbezogenen Daten besonderer Kategorie aus und wissen genau, worauf Sie achten müssen.

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Steuerberater

Für Steuerkanzleien

Als Steuerberater müssen Sie die personenbezogenen Daten Ihrer Mandanten verlässlich schützen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Schutz nachweislich umzusetzen. Wir informieren Sie, welche datenschutzrechtlichen Schritte wichtig sind und tragen dafür Sorge, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Sensible Daten

Für alle, die sensible Daten verarbeiten

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten besonderer Kategorien verarbeitet, ist beim Datenschutz besonders gefordert. Ganz egal, ob es um genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Weltanschauungen, politische Meinungen und Co. geht. Wir unterstützen Sie dabei, hier an alles zu denken.

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FAQ
Wir beantworten Ihre Fragen

Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz werfen nicht selten Fragen auf. Damit Sie sich einen schnellen und einfachen Überblick über die uns am häufigsten gestellten Fragen machen können, haben wir sie Ihnen mit leicht verständlichen Antworten in unseren allgemeinen FAQ zusammengestellt. FAQ zu speziellen Themen finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

  • Was bedeutet Datenschutz?

    Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten (pbD) wie beispielsweise Geburtsdatum, Straße oder Wohnort vor missbräuchlicher Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe. Geregelt wird der Datenschutz in Deutschland hauptsächlich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Angesprochen werden in erster Linie Unternehmen als datenverarbeitende Stellen.

  • Personenbezogene Daten sind nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Dazu gehören beispielsweise die Telefonnummer, die Adresse, die Kontodaten, das KFZ-Kennzeichen oder die Personalnummer.

  • Als Datensicherheit werden technische Maßnahmen bezeichnet, die physisch und/oder digital dem Schutz von Daten dienen. Es geht hier um den generellen Schutz jeglicher Art von Daten, der z. B. durch Virenscanner und Firewalls, aber auch durch feuerfeste Safes, Zugangskontrollen und Weiteres mehr gewährleistet wird.

  • Der Datenschutzbeauftragte ist ein Experte, der ein Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterstützt und die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherstellt. Er ist darüber hinaus Vermittler zwischen Unternehmen und von einer Schutzverletzung betroffenen Personen sowie zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden.

    In der Praxis unterscheiden wir zwischen einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der als Mitarbeiter eines Unternehmens dazu ernannt wird und einem externen Datenschutzbeauftragten, der vom Unternehmen als externer Dienstleister beauftragt und bestellt wird.

    Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz und müssen für ihre Tätigkeit in angemessener Zeit freigestellt werden. Beschäftigte in Leitungsfunktionen werden von den Behörden nicht als objektiv angesehen – die Bestellung einer solchen Person zum Datenschutzbeauftragten ist sogar bußgeldbewehrt.

    Datenschutzbeauftragte müssen nicht von jedem Unternehmen bestellt werden. Siehe dazu die nächste Frage.

  • Ein Datenschutzbeauftragter ist nach der DSGVO und dem BDSG in folgenden Firmen Pflicht, wobei alle Beschäftigten gezählt werden, auch Teilzeitkräfte, Praktikanten und Aushilfen:

    • Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die regelmäßig automatisiert Daten verarbeiten. Dazu gehört bereits die Bearbeitung einer E-Mail.
    • Unternehmen ab 1 Person, die regelmäßig personenbezogene Daten besonderer Kategorien verarbeiten (Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft etc.).
    • Unternehmen ab 1 Person, die hauptsächlich Markt- und Meinungsforschung betreiben.
    • Behörden, diverse Krankenversicherungen sowie weitere öffentliche oder halb-öffentliche Stellen.
  • Ein Datenschutzverantwortlicher ist lt. Artikel 4 der DSGVO eine „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“. Er muss von jedem Unternehmen benannt werden, ganz egal, wieviele Personen dort arbeiten.

    Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte zum Thema Datenschutz, der unter bestimmten Voraussetzungen (siehe vorhergehende Frage) für den Datenschutz verantwortlich ist, Beschäftigte schult, berät und die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörde bildet.

  • Zu den personenbezogenen Daten besonderer Kategorien zählen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben und der sexuellen Orientierung. Verarbeitet ein Unternehmen solche Daten, muss es einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Geregelt wird die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorien durch § 22 BDSG und Art. 9 DSGVO.

  • Ja, die Regelungen der Datenschutzgesetze gelten auch für Freiberufler und alle weiteren Einzelunternehmen. Das fängt bei der Datenschutzerklärung für Ihre Website an und geht bis zur Verarbeitung personenbezogener Daten jedweder Art im Unternehmen. Wir beraten Sie gern zu den Details!

Kontakt
So erreichen Sie uns

Standort:

adverit compliance GmbH & Co. KG

Kajen 10, 20459 Hamburg

Wählen Sie einen Betreff und senden Sie uns zu dem gewählten Thema eine Anfrage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden. Alternativ können Sie uns auch anrufen unter +49 40 271 44 940 oder direkt einen Termin vereinbaren: Zur Terminvereinbarung

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